Sucht:
Der Begriff „Sucht“ verbindet in einem Wort Krankheit, Abhängigkeit und Zwanghaftigkeit. Das alte deutsche Wort „suht“ für Krankheit hat sich in Begriffen wie Schwindsucht, Gelbsucht oder Fallsucht erhalten. Es ist verwandt mit „siech“ (krank), Siechtum, Seuche. Wir finden es neben der Bedeutung Krankheit in Bezeichnungen für Verhalten, das mit Zwängen verbunden ist, wie in Eifersucht, Putzsucht oder Rekordsucht.
Deshalb ist Sucht ein wissenschaftlich überholter, da unscharfer Begriff. Er wurde von der
Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) zugunsten des Begriffs „Ab-
hängigkeit“ aufgegeben. Dennoch wird er häufig verwendet, denn er ist allgemein weit verbrei-
tet und verständlich und schließt stoffliche Abhängigkeiten, nichtstoffliche Abhängigkeiten und
Verhaltensweisen ohne Hilfsmittel ein.
Die WHO schlug 1964 vor, die Begriffe „habituation“ (Gewöhnung) und „addiction“ (ins Deutsche oft unzureichend mit „Sucht“ übersetzt) durch den Terminus „dependence“ (Abhängigkeit) zu ersetzen, wobei zwischen einer psychischen (seelischen) und physischen (körperlichen) Abhängigkeit zu differenzieren ist.
Körperliche (physische) Abhängigkeit:
besteht, wenn nach mehrfachem, regelmäßigem Konsum eines Suchtmittels (v. a. von Alkohol,
Beruhigungs-, Schmerz- und Schlafmitteln sowie Opiaten und opiatähnlichen Stoffen) der Körper sich an deren Wirkung gewöhnt hat und eine körperliche Toleranz gegenüber der Droge
entstanden ist. In dieser Gewöhnung liegt auch die Ursache für die Dosissteigerung bei körper-
licher Abhängigkeit, denn der Süchtige ist nach einer gewissen Zeit nicht mehr in der Lage, mit der ursprünglichen Drogenmenge denselben Effekt zu erreichen wie zu Beginn des Konsums. Da zwischen dem Organismus und der Wirksubstanz eine Anpassung entsteht, kommt es zu körperlichen Entzugserscheinungen, wenn die Zufuhr der Droge gestoppt oder verringert wird. Der Stoffwechel des Organismus gerät in Unordnung, wenn eine Zufuhr der Droge ausbleibt oder in zu geringer Menge erfolgt. Entzugserscheinungen können durch eine erneute Dosis einer Substanz mit gleicher pharmakologischer Wirkung der gleichen oder einer ähnlichen Wirkstoffgruppe gemildert oder beseitigt werden. Solche körperlichen Entzugserscheinungen können sich unterschiedlich äußern, werden in der Regel aber als schmerzhaft und quälend erlebt, z.B. starke Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfallserkrankungen, Kälte- und Hitzeempfindun-
gen, Schlafstörungen etc.
Körperliche Abhängigkeit kann durch stationäre Entzugsbehandlung überwunden werden (bei
Alkoholabhängigkeit ca. eine Woche, beim Heroinentzug verschwinden die starken Entzugser-Informationsdienst zur Suchtprävention
scheinungen nach drei bis fünf Tagen). Damit ist jedoch die Drogenabhängigkeit nicht bewäl-
tigt. Entscheidend für die Überwindung einer Abhängigkeitserkrankung ist die Bearbeitung der
psychischen Abhängigkeit.
Seelische (psychische) Abhängigkeit:
beinhaltet ein unwiderstehliches, maßloses Verlangen nach der weiteren Einnahme der Droge,
um Unlustgefühle zu vermindern und Wohlgefühl herzustellen. Das Alltagsleben kann bei psy-
chischer Abhängigkeit nicht mehr ohne die entlastende Wirkung der Droge gemeistert werden.
Psychische Abhängigkeit ist besonders schwer zu überwinden. Entzugserscheinungen sind vor
allem Unruhe, Depression und Angstzustände. Sie werden vom Abhängigen durch weitere Zu-
fuhr der Droge bekämpft.
Die psychische Abhängigkeit überlagert in entscheidendem Maße die physische Abhängigkeit
und verschwindet nicht gleichzeitig mit der stationären körperlichen Entzugsbehandlung.
Die psychische Abhängigkeit liefert vielmehr die wesentlichen Motive für den Rückfall nach
körperlichem Entzug. Die pharmakologische Wirkung der Droge (ob sedativ, aufputschend oder
halluzinogen), d.h. die durch die Droge stimulierte Ausschüttung von Transmitterstoffen im Gehirn, steht in engem Zusammenhang mit der lebensgeschichtlich erworbenen Persönlichkeits
struktur der Drogenkonsumenten, ihrer genetischen Ausstattung und ihrem sozialen Milieu.
Erweiterter Suchtbegriff:
Sucht bezeichnet
„einen krankhaften Endzustand der Abhängigkeit von einer Droge, einem Ge-
nussmittel oder einer Verhaltensweise. (Hervorhebung d. Redaktion) Der süchtige
Mensch leidet unter dem Zwang, sich das Suchtmittel/das süchtige Verhalten in stei-
gender Dosis zuführen zu müssen. Durch noch so großen Willensaufwand ist er nicht
in der Lage, sich direkt von der Sucht zu befreien. Enthaltsamkeit ruft panische
Angst, Aufregung und Vernichtungsgefühle hervor. Zittern, Schlaflosigkeit und Zu-
stände der Verwirrung sind die unmittelbaren Folgen versuchter Abstinenz. Diese
Entzugserscheinungen drängen den Suchtkranken dann, sich das Suchtmittel um je-
den Preis zu beschaffen. Sein Ziel ist nicht mehr die berauschende, aufputschende
oder dämpfende Wirkung des Suchtmittels, sondern die Verhinderung bzw. Beendi-
gung der Entzugserscheinungen.
Drogensucht, Tablettenabhängigkeit und Alkoholismus sind bisher als Suchtkrankheit
anerkannt. Diese Anerkennung ist die Voraussetzung dafür, dass die Behandlung
der Abhängigkeit - also die Suchttherapie - von der Krankenkasse bezahlt wird“.